enge gesetzliche Grenzen für öffentlich-rechtliche Onlineangebote ???

Der NDR muss beispielsweise die online angebotenen Inhalte aus Radio und Fernsehen nach einer bestimmten Verweildauer wieder aus dem Angebot nehmen, auch wenn diese bereits von den Gebührenzahlern finanziert wurden und Ihnen ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung stehen könnten.

siehe: Warum manche Inhalte nicht mehr online sind

Das verstehe ich nicht …

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