enge gesetzliche Grenzen für öffentlich-rechtliche Onlineangebote ???
Der NDR muss beispielsweise die online angebotenen Inhalte aus Radio und Fernsehen nach einer bestimmten Verweildauer wieder aus dem Angebot nehmen, auch wenn diese bereits von den Gebührenzahlern finanziert wurden und Ihnen ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung stehen könnten.
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Donnerstag, 10. November 2011 um 11:53 am und eingeordnet unter Zettelwirtschaft. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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